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GH Rillennägel in verzinkter Ausführung und Nutzungsklasse II mit ETA Zulassung
Anwendung:
Dort, wo Nägel auf Ausziehen und Abscheren beansprucht werden. Speziell zur Befestigung von GH Holzverbindern wie z.B Balkenschuhen, Lochplatten etc.
Funktionsweise:
Werden wie ein Nagel ins Holz geschlagen, halten aber wie eine Schraube
Unter dem Flachkopf befindet sich ein kegeliger Ansatz
Loch im GH Verbinder immer voll ausgefüllt
kraftschlüssige, zentrische Befestigung
Spezifikationen:
GH Rillennägel mit eingeprägter Längenangabe auf dem Nagelkopf für den statischen Nachweis
Sparrennägel werden aus Walzdraht nach DIN17140 (80 bis Vergütungsstahl 1.0501 (180 bis 330 mm Länge) hergestellt. Der Nagelschaft besitzt eine Widerhakenprofilierung. Diese Profilierung erlaubt eine große zulässige Beanspruchung in Schaftrichtung (Herausziehen) Um dem Verarbeiter und auch einer etwaigen Überprüfung die notwendige Klarheit über den verwendeten Nagel zu geben, ist der Nagelkopf mit dem jeweiligen Längenmaß der Sparrennägel versehen. Selbstverständlich besitzen die Sparrennägel die Einstufung nach DIN1052 Teil 2. Abschnitt 6 in Tragfähigkeitsklasse III (Einstufungsschein kann angefordert werden)